Ingenieurbüro

für Umwelt- und Verfahrenstechnik
Betriebsanlagenrecht Arbeitssicherheit Brandschutz

Leistungen zum Gewerberecht 

Eine Betriebsanlage benötigt, unabhängig davon ob diese neu errichtet oder geändert wird, eine gewerberechtlichen Genehmigung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Um eine solche erteilt zu bekommen müssen unterschiedliche Schutzinteressen und eine Vielzahl an Regelungen berücksichtigt werden. Auf Basis eines erstellten Einreichprojektes kann eine derartige Genehmigung beantragt werden.

In weiterer Folge ist für die laufende Betriebsanlage, in einem festgesetzten Intervall von fünf bzw. sechs Jahren, eine proaktive Eigenüberprüfung durch den Inhaber gemäß § 82b der GewO durchzuführen. Dabei geht es um Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen und Verordnungen, die Überprüfung auf Einhaltung von gewerbebehördlichen Bescheidauflagen sowie die Überprüfung auf Abweichungen zum konsensgemäßen Zustand. Das Ergebnis muss der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt gegeben werden.

Die nachfolgende Auflistung zeigt einen Ausschnitt an Dienstleistungen, welche die „gks GmbH“ in diesem Themengebiet erbringen kann:

✓  Abwicklung von Betriebsanlagengenehmigungen für Neuanlagen § 77 und § 359b GewO 1994
✓  Abwicklung von Betriebsanlagenänderungsgenehmigungen bei Bestandsanlagen § 81 (1) GewO 1994
✓  Abwicklung von Betriebsanlagenänderungsanzeigen bei Bestandsanlagen § 81 (2) GewO 1994
✓  Durchführung von § 82b Prüfungen § 82b GewO 1994
✓  Abwicklung von Generalgenehmigungen und Spezialgenehmigungen § 356e GewO 1994
✓  Abwicklung von Betriebsanlagengenehmigungen für IPPC-Anlagen § 77a und § 81a GewO 1994)
✓  Erstellung von Ausgangszustandsberichten § 353a (1) GewO
✓  Unterstützung in Nachbarschaftsangelegenheiten und zusätzlichen Auflagen § 79 GewO 1994

gks GmbH gibt Sicherheit.

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