Ingenieurbüro

für Umwelt- und Verfahrenstechnik
Betriebsanlagenrecht Arbeitssicherheit Brandschutz

Leistungen zum organisatorischen / betrieblichen Brandschutz 

Ein Brand ist nicht selten mit einem hohen menschlichen Leid und materiellen Schaden verbunden. Um Derartiges auf ein mögliches Minimum reduzieren zu können bedarf es dem Zusammenspiel des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes.

Der organisatorische bzw. betriebliche Brandschutz ist in Österreich vielfach durch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorgegeben, wodurch der Arbeitgeber zu angepassten Maßnahmen betreffend Brandbekämpfung, Evakuierung, Löschhilfen, Ausbildung usw. verpflichtet wird.

Im Gesamtkontext des Brandschutzes spielen neben dem ASchG auch noch die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) und die TRVB´s „Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz“ eine maßgebliche Rolle.

Die nachfolgende Auflistung zeigt einen Ausschnitt an Dienstleistungen, welche die „gks GmbH“ in diesem Themengebiet erbringen kann:

✓  Erstellen einer Brandschutzordnung §45 (2) AStV und TRVB O 119
✓  Erstellen eines Brandschutzplanes §45 (4) AStV und TRVB O 121
✓  Erstellen eines Flucht- und Rettungsplanes gemäß DIN ISO 23601
✓  Durchführen von Alarm- und Räumungsübungen §45 (5) AStV
✓  Unterweisen der ArbeitnehmerInnen in der Handhabung der Löschgeräte §43 (3) und § 45 (6) AStV
✓  Durchführen der Eigenkontrolle §43 (3) AStV und TRVB O 120

gks GmbH gibt Sicherheit.

Gerne wird Ihre Anfrage in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch bedient.